In einem 1. Schritt sollten bis zu 4 Windenergieanlagen auf der Aargauer Seite in den Gebieten Grod, Sonneri und Horben realisiert werden. zur Zeit spricht man nur noch von 2-3 Windrädern. Die Alpgenossenschaft gibt kein Land für die WEA 4 im Horben. Die Eidgenössische Kommission für Denkmalschutz will gemäss dem UVB 2 überhaupt keinen Windpark, da das projektierte Windrad Sonneri (WEA 3) nicht nach Norden verschoben werden kann. Dies, weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt im Anflugbereich Flugplatz Beinwil ein Ausschlussgebiet erlassen hat.
Auf der Luzerner Seite, dem Gemeindegebiet Hitzkirch (Ortsteil Müswangen) sind noch maximal 1-2 Windräder möglich, da die im Richtplan des Kantons Luzern ausgewiesene Fläche der Windzone 1 wegen Ausschlüssen durch bewohnte Gebäude, der Meteo Schweiz (Wetter-RADAR Albis) und dem Bundesamt für Kommunikation (Radius 700 Meter um Polycom Antenne) nur noch ca. 5% beträgt.
Nationales Interesse, ein Windpark mit midestens 3 Anlagen ist nicht mehr möglich. Die Luzerner Kantonsregierung krebst jetz zuück und will jetzt kantonales Interesse mit Einzelwindrädern geltend machen.
Die Anwohner von Müswangen und Hämikon-Berg hoffen, dass die betreffenden Grundeigentümer kein Land für Winradprojekte zur Verfügung stellen.